header

Berufskraftfahrerqualifizierung - Home

Herzlich Willkommen

Berufskraftfahrerqualifizierung
Fahrerweiterbildung für LKW & Bus beschl. Grundqualifikation

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen

Jeder LKW-Fahrer, der bis zum 10.09.2009 bereits die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E/C/CE hat, muss regelmäßig alle 5 Jahre an den Fahrer-weiterbildungen teilnehmen (5x 7 Stunde).

Ein entsprechender Nachweis ist Pflicht und wird im Führerschein eingetragen. Schlüsselzahl 95.

Jeder LKW Fahrer, der nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E/C/CE erlangte und diese auch gewerblich nutzen möchte, muss eine Grundqualifikation / beschleunigte Grund-qualifikation, nach den Vorgaben des Berufsfahrer-Qualifikationsgesetzt (BKvFQG) nachweisen.

Busfahrer, die bis zum 10.09.2008 bereits die Fahrerlaubnisklasse D/DE erlangt haben, müssen regelmäßig alle 5 Jahre an den Fahrer-weiterbilungen teilnehmen.

Über unser Weiterbildungsangebot für Busfahrer informieren wir Sie gerne persönlich.

Unsere Ausbildungsangebote

  • Führerscheinausbildung Klassen A, B, BE, C, CE, D ¹
  • BKF Weiterbildung gem. BKrFQG
  • Beschleunigte Grundqualifikation
  • Ausbildung über die Agentur für Arbeit möglich zert. nach AZWV ²
  • Gabelstaplerfahrer
  • Ladekranführer
  • Ladungssicherung


¹Fahrschule Bert Senf + Fahrschule Czerwinski
²Fahrschule Andreas Brudy

IMPRESSUM