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Berufskraftfahrerqualifizierung
Fahrerweiterbildung für LKW & Bus beschl. Grundqualifikation
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen
Jeder LKW-Fahrer, der bis zum 10.09.2009 bereits die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E/C/CE hat, muss regelmäßig alle 5 Jahre an den Fahrer-weiterbildungen teilnehmen (5x 7 Stunde).
Ein entsprechender Nachweis ist Pflicht und wird im Führerschein eingetragen. Schlüsselzahl 95.
Jeder LKW Fahrer, der nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E/C/CE erlangte und diese auch gewerblich nutzen möchte, muss eine Grundqualifikation / beschleunigte Grund-qualifikation, nach den Vorgaben des Berufsfahrer-Qualifikationsgesetzt (BKvFQG) nachweisen.
Busfahrer, die bis zum 10.09.2008 bereits die Fahrerlaubnisklasse D/DE erlangt haben, müssen regelmäßig alle 5 Jahre an den Fahrer-weiterbilungen teilnehmen.
Über unser Weiterbildungsangebot für Busfahrer informieren wir Sie gerne persönlich.
Unsere Ausbildungsangebote
- Führerscheinausbildung Klassen A, B, BE, C, CE, D ¹
- BKF Weiterbildung gem. BKrFQG
- Beschleunigte Grundqualifikation
- Ausbildung über die Agentur für Arbeit möglich zert. nach AZWV ²
- Gabelstaplerfahrer
- Ladekranführer
- Ladungssicherung
¹Fahrschule Bert Senf + Fahrschule Czerwinski
²Fahrschule Andreas Brudy
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